Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für den Online-Shop der Kiga Köln GmbH unter https://kigakoeln.plentymarkets-cloud01.com.
Als Anbieterin von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr sind wir bestrebt, unseren Online-Shop im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab sind die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Dieser Online-Shop ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Wir arbeiten fortlaufend daran, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
Der Online-Shop unterstützt insbesondere:
- Bedienung per Tastatur
- Skalierbare Schriftgrößen und responsive Darstellung auf unterschiedlichen Endgeräten
- Strukturierte Überschriften und Navigationsbereiche
- Alternativtexte für wesentliche Grafiken
Nicht oder nur eingeschränkt barrierefreie Inhalte
- Einzelne ältere Produktbeschreibungen und Produktbilder verfügen noch nicht durchgängig über Alternativtexte bzw. vollständig strukturierte Inhalte.
- Eingebundene Inhalte und Dienste von Drittanbietern (z. B. Zahlungsdienstleister, Sicherheitsabfragen) können in ihrer Barrierefreiheit von uns nur eingeschränkt beeinflusst werden.
Wir arbeiten daran, diese Einschränkungen schrittweise zu beheben.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 10.06.2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Barrierefreiheit erfragen? Kontaktieren Sie uns gern:
Kiga Köln GmbH
Hafenbahnstr. 2
45881 Gelsenkirchen
Telefon: 02204 3008386
E-Mail: info@kidcars.de
Marktüberwachungsbehörde
Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich an die MLBF wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass eine Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt.
